Offene Rechnungen – Kein Geld – Zahlungsunfähig?
Natürliche und juristischen Personen:
Bei Zahlungsunfähigkeit ist es möglich, sich im Sinne von SchKG 191 für insolvent zu erklären.
Mit der Insolvenzerklärung erklärt sich eine Privatperson oder eine Gesellschaft bzw. juristische Person beim Gericht für zahlungsunfähig und ersucht um Eröffnung des Konkurses. Umgangssprachlich wird die Insolvenzerklärung einer Privatperson oft auch als Privatkonkurs bezeichnet.
» Insolvenzerklärung einer Privatperson / Privatkonkurs
» Insolvenzerklärung einer Gesellschaft
» Wirkungen der Insolvenzerklärung
Sofern bei einer überschuldeten Gesellschaft Aussicht auf eine Sanierung besteht, können Sanierungsmassnahmen ergriffen werden:
» Alternativen zur Insolvenzerklärung
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