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Alternativen zur Insolvenzerklärung

Sanierungsaussicht

  • Konkursaufschubbegehren (OR 725a, SchKG 173a)
  • Nachlassstundungsgesuch > www.nachlassstundung.ch
  • Rangrücktritt
  • Wertberichtigungen / Auflösung von stillen Reserven
  • Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital
  • Herabsetzung Gesellschaftskapital und gleichzeitige Kapitalerhöhung
  • Auffanggesellschaft > www.auffanggesellschaft.ch
  • Patronatserklärung

Keine Sanierungsaussicht

  • Der Richter ist zu benachrichtigen, wenn eine Überschuldung einer AG, GmbH oder Genossenschaft vorliegt. Alternativ zu einer Insolvenzerklärung können diese Gesellschaften auch eine Überschuldungsanzeige abgeben.
  • Bei anderen Rechtseinheiten (Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Verein) besteht keine Möglichkeit einer Überschuldungsanzeige. Diesen bleibt nur die Möglichkeit der Insolvenzerklärung oder die Rechtseinheit selbst zu liquidieren.

Vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit

Betriebswirtschaftliche Sanierungsmassnahmen:

  • Unternehmenssanierung
  • Umstrukturierung
  • Restrukturierung
  • Turnaround-Management

Finanzielle und bilanzielle Massnahmen:

  • Bilanzsanierung
  • Rangrücktritt
  • Patronatserklärung
  • Refinanzierungen
  • Stillhalteabkommen
  • Liquiditätsmanagement
  • Debitorenmanagement
  • Lagerbestandsoptimierung

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