Belege
Zusammen mit dem Gesuch um Insolvenzerklärung sind dem Gericht folgende Belege einzureichen:
- eine ausdrückliche Insolvenzerklärung einer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Person,
- ein Gesellschafterbeschluss, in welchem die Gesellschafter
- die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft feststellen,
- die Abgabe der Insolvenzerklärung beim Konkursrichter beschliessen,
- das oberste Organ der Gesellschaft beauftragen, beim Konkursrichter die Auflösung der Gesellschaft infolge Zahlungsunfähigkeit zu beantragen,
- einen aktuellen Handelsregisterauszug,
- Angaben zu Grundstücken im Eigentum der Gesellschaft sowie
- ein Kostenvorschuss (i.d.R. CHF 1′800.–)
Hinweis:
Als PDF-Dokumente sind hier erhältlich:







