- Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Erfolgsrechnung) beim Gericht am Sitz der Gesellschaft einreichen.
- Das Gericht eröffnet den Konkurs, wenn
- Zahlungsunfähigkeit vorliegt und
- der erforderliche Kostenvorschuss geleistet wird.
- Das Verfahren wird i.d.R. schriftlich geführt.
- Das Konkursamt wird mit der Durchführung des Konkursverfahrens beauftragt.