LAWINFO

Insolvenzerklärung

QR Code

Einleitung zur Insolvenzerklärung

Rechtsgebiet:
Insolvenzerklärung
Stichworte:
Insolvenzerklärung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Offene Rechnungen – Kein Geld – Zahlungsunfähig?

Natürliche und juristischen Personen:

Bei Zahlungsunfähigkeit ist es möglich, sich im Sinne von SchKG 191 für insolvent zu erklären.

Mit der Insolvenzerklärung erklärt sich eine Privatperson oder eine Gesellschaft bzw. juristische Person beim Gericht für zahlungsunfähig und ersucht um Eröffnung des Konkurses. Umgangssprachlich wird die Insolvenzerklärung einer Privatperson oft auch als Privatkonkurs bezeichnet.

» Insolvenzerklärung einer Privatperson / Privatkonkurs

» Insolvenzerklärung einer Gesellschaft

» Wirkungen der Insolvenzerklärung

Sofern bei einer überschuldeten Gesellschaft Aussicht auf eine Sanierung besteht, können Sanierungsmassnahmen ergriffen werden:

» Alternativen zur Insolvenzerklärung

Auf dieser Website finden Sie Informationen, Musterschreiben, Checklisten und Links zum Thema Insolvenz, Insolvenzerklärung und Konkurs.

Illustration: Insolvenzerklärung

Weiterführende Informationen:

» Auffanggesellschaft

» Nachlassstundung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.