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Verfahren

  • Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Erfolgsrechnung) beim Gericht am Sitz der Gesellschaft einreichen.
  • Das Gericht eröffnet den Konkurs, wenn
    • Zahlungsunfähigkeit vorliegt und
    • der erforderliche Kostenvorschuss geleistet wird.
  • Das Verfahren wird i.d.R. schriftlich geführt.
  • Das Konkursamt wird mit der Durchführung des Konkursverfahrens beauftragt.

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